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d) Ergebnis: Rechtsordnung als Grundlage einer normativ verbindlichen Ordnungsethik
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Der auf die beschriebene Weise zustande kommende rechtliche Handlungsrahmen bildet für die Ökonomie damit die Grundlage einer normativ verbindlichen Ordnungsethik[439]. Die Rechtsordnung dokumentiert den für die Gesellschaft gefundenen Ausgleich zwischen den Interessenträgern, die Verteilung verschiedener Risiken auf die Mitglieder der Gemeinschaft und den Umgang mit Unsicherheit. Um diese Aufgaben zu erfüllen, verfügt die Hoheitsgewalt über ein breites Spektrum an Handlungsformen, die sie grundsätzlich nach Erfordernissen der Zweckmäßigkeit einsetzen kann. Diese rechtliche Rahmenordnung dient damit zugleich als Handelnsordnung für ökonomisches Verhalten[440]. Grenzen bestehen dort, wo in qualifizierter Weise manipulativ in diese Konstitutionsprozesse eingegriffen wird[441].
Strukturell führt die rechtliche Verhaltensordnung insoweit zu einer ökonomischen Ordnungsethik, als innerhalb der Ordnungsethik eine zur rechtlichen Normenpyramide parallele Konkretisierung der ethischen Grundsätze formuliert werden kann: An der Spitze dieser Pyramide stehen Rechte in Form von Eigentumsrechten, ihnen entgegenstehende Wirtschaftsbürgerrechte und Kommunikationsrechte[442]. Die Stütze dieser Rechte bilden auf mittlerer Stufe sogenannte Rechnungsnormen[443]. Mit derartigen Rechnungsnormen sollen die Anreizstrukturen des Marktes am zentralen Ort der Kostenkalküle aller Marktteilnehmer entsprechend den zunächst formulierten Rechten verändert werden. Um dies zu erreichen, sollen Berechnungsnormen in Form von staatlichen Preisberechnungsvorschriften, wie zum Beispiel bei der Preisbildung am Wohnungsmarkt, oder Sanktionsnormen eine unerwünschte Marktmacht verhindern. Zurechnungsnormen sollen unerwünschte Verteilungseffekte korrigieren[444]. Randnormen sollen als Basis des wirtschaftlichen Handelns den Rahmen definieren, innerhalb dessen ein Markt stattfinden soll[445]. Der Rahmen des Marktes muss freilich auf verschiedene Art und Weise bestimmt werden. So sollen Grenzwerte, etwa in Bezug auf Emissionen, Schadstoffbelastungen, Minimallöhne oder Arbeitszeiten, konkrete Marktergebnisse vorgeben[446]. Normen räumlicher und zeitlicher Marktbegrenzung limitieren Märkte etwa in Form von Zöllen, Ladenöffnungszeiten oder Sperrstunden[447]. Zulassungsnormen machen den Zugang zu einem Markt von der Erfüllung persönlicher Voraussetzungen, wie etwa dem Alter, oder Qualifikationsstandards, etwa Sicherheits- oder Hygienestandards, abhängig[448]. Für bestimmte, insbesondere auch für öffentliche Güter kann der Markt schließlich vollkommen ausgeschaltet werden. Für welche Güter dies in welchem Umfang geschehen soll, ist wiederum eine ordnungspolitische Entscheidung[449].