Читать книгу Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer - Страница 104
D. Fundierung eines individualistisch orientierten Wirtschaftsstrafrechts im Wirtschaftsverfassungsrecht
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Nachdem bislang zunächst das Konzept eines vertragstheoretisch orientierten Wirtschaftsstrafrechts allgemein vorgestellt wurde[500], wurden sodann die Möglichkeiten einer wechselseitigen Angleichung strafrechtlicher und ökonomischer Steuerungsmechanismen abstrakt untersucht und die Bedeutung der beiden Subsystemen vorgelagerten rechtlichen Verhaltensordnung hervorgehoben[501]. Im Folgenden werden diese abstrakten Konzeptionen mit der konkreten Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland verknüpft.
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Die Ausführungen zur Wirtschaftsverfassung orientieren sich primär an der Ordnungsfunktion des Staates[502]. Das entspricht zum einen dem Ziel der gesamten Untersuchung, ein Modell für die seitens des Staates mit seinem Gewaltmonopol zu etablierende strafrechtliche Rahmenordnung für die sozialen Interaktionen bei wirtschaftlichem Handeln zu entwickeln. Zum anderen hat sich gerade die Ordnungsfunktion historisch-empirisch als Konstante und Kristallisationspunkt des Staatsbegriffs erwiesen[503], sodass damit auch die Einbindung der Gesellschaft in internationale und supranationale Organisationen berücksichtigt werden kann.
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So werden aus einer wirtschaftstheoretischen Perspektive die positiven Vorgaben und Handlungsdeterminanten für die wirtschaftliche Betätigung entwickelt[504]. Daraus sollen die Aufgabenbereiche legitimer Staatstätigkeit konkretisiert werden. Aus wirtschaftsstrafrechtlicher Perspektive geht es dann darum aufzuzeigen, wo die von der Verfassung garantierten Handlungsfreiheiten eines strafrechtlichen Schutzes bedürfen oder umgekehrt Freiräume einfordern, die eine Strafrechtsgesetzgebung begrenzen.
Teil 1 Grundlagen zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts › D › I. Verfassungsrechtliche Determinanten für ökonomisches Individualhandeln