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Irritierte Eltern

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In diesem Sinn schrieb er am 16. September „An die Eltern von Hollander: (...) Die Tauffrage ist auch bei mir akut geworden. (...) Gegen meine frühere Meinung habe ich die wissenschaftliche Überzeugung erlangt, dass das Urchristentum und Neue Testament nur die Taufe der Gläubiggewordenen kennt. Im Zusammenhang damit ist mir die systematische Unwahrhaftigkeit unserer großen Volkskirchen (...) so zwingend zu Bewusstsein gekommen, dass ich die Landeskirche verlassen muss. Mein Ideal ist (...) der Zusammenschluss aller wahren Christen zu dem ausschließlichen Zweck des Glaubensgehorsams gegen Jesus. Ich schließe mich daher keiner Denomination an und bleibe mit den vielen aufrichtigen und wahrhaft christlichen Persönlichkeiten in der Landeskirche wie in allen Freikirchen aufs engste verbunden.“ Er bat „um Nachsicht mit Emmy und mir, die wir wirklich nur schweren Herzens die Tradition durchbrechen, weil wir es müssen“. Ähnlich, allerdings knapper und schlichter, schrieb Emmy von Hollander nach Hause.

Die Antwort der Eltern fiel „sehr lieb, aber schroff entschieden“ aus. Johann Heinrich von Hollander erkannte die Gewissensbindung seiner Tochter und seines Schwiegersohnes grundsätzlich an, verband dieses Zugeständnis aber mit Auflagen. Wie schon von Emmys Schwester Else verlangte er auch von ihr selbst ein Jahr Warte- und Bedenkzeit bis zur Taufe. Härter noch: er forderte, sie müsse ihr Urteil ganz selbstständig bilden und dürfe deshalb in diesem einen Jahr nicht mit ihrem Verlobten zusammenkommen. Die Korrespondenz müsse auf je zwei Briefe wöchentlich eingeschränkt werden. – Von Eberhard Arnold verlangte er außerdem das erste theologische Examen, bevor die Verlobung öffentlich publik werden dürfe.

Elisabeth Arnold nahm die Ankündigung ihres Sohnes anfangs nicht sonderlich ernst. Carl Franklin Arnold war überhaupt erst nach einigen Tagen länger zu sprechen und war dann „über alles Erwarten lieb und geduldig“, als ihm Eberhard Entschluss und Beweggründe eröffnete. Seine Bedenken betrafen vor allem das Studium: er hielt es für ausgeschlossen, dass sein Sohn als „Wiedertäufer“ zum Examen zugelassen würde.

Bei den Hollanders fühlte sich Eberhard Arnold mit der Zusage des Abschlusses im Wort. Die Einwände seines Vaters interpretierte er so, dass ihm das 1. Theologische Examen nicht verwehrt werden konnte, solange er nicht aus der Landeskirche austrat oder die Gläubigentaufe an sich vollziehen ließ. Er fand sich rasch damit ab, Taufe und Kirchenaustritt auf die Zeit nach dem Examen zu verschieben. Emmy wollte hinsichtlich des Zeitpunktes ihrer Taufe kein Versprechen abgeben. Hinsichtlich des eingeschränkten Briefwechsels willigten beide ein, für den Augenblick jedenfalls. Sie vermieden es, sich dem einjährigen Besuchsverbot ausdrücklich zu unterwerfen, wollten aber auch nicht direkt dagegen verstoßen. Immer unter dem Vorbehalt, dass „Gott es nicht deutlich anders zeigen würde.“

Eberhard Arnold

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