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Examen verweigert

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Bis Anfang August 1908 rechnete jeder damit, dass Eberhard Arnold im Herbst das erste theologische Examen ablegen würde. Im März 1908 hatte er sich zum Examen angemeldet; am 6. April jubelte er über die Zulassung und das ihm zugewiesene Examensthema: „Die Abhandlung ist ganz großartig, eins der angenehmsten Themen, die ich hätte bekommen können (…). – Auch die Predigt hat einen schönen Text für jemand, der wie ich für die Aussaat im Reich Gottes leben will.“ Die Eltern überzeugte er, dass er die Examensarbeit nur auf dem Land ungestört und konzentriert vorantreiben könne. Ende Mai quartierte er sich in Bebra, „Haus Elim“, bei einer Familie Wiegand ein; es handelte sich um die Schwiegereltern seines früheren DCSV-Vorstandskollegen Albert Still. Die Umgebung tat ihm gut („Ich fühle mich wie erneuert in dieser vom Geist Gottes getragenen Atmosphäre“). Obendrein lebte Emmy gerade wieder in Halle bei den Eltern und war damit „viel, viel näher gerückt“. Die schriftliche Examensarbeit hatte er Mitte Juli abgeschlossen und bei der theologischen Fakultät der Universität Breslau eingereicht.

Komplikationen kamen von unerwarteter Seite. Anfang August erwähnte Clara Arnold bei einem Besuch des Breslauer Oberkonsistorialrates Genrich beiläufig die Taufabsichten ihres Bruders. Carl Franklin Arnold äußerte die Überzeugung, dass diese Taufe nie stattfinden werde. Genrich ließ erkennen, dass er – entgegen seiner Amtspflicht – von diesem Wissen keinen Gebrauch machen werde, denn die Zulassung zum Examen setze die Bereitschaft zum Eintritt in den kirchlichen Dienst voraus. Wie Eberhard Arnold in Bebra überhaupt von diesem Gespräch erfahren hat, ist nicht mehr auszumachen – er hat jedenfalls von dem Vorgang gehört. „Die Folge davon war, dass ich um der Wahrhaftigkeit willen meiner Eingabe an das Consistorium beifügen muss, dass ich nach dem Examen mit meiner Glaubenstaufe aus der Kirche austreten würde“, berichtet er am 8. August an seine Verlobte, und zwei Wochen später: „Mein Zusatz über die Taufe war eine Forderung der Offenheit (…). Es wäre Heuchelei und feiges Verstecken gewesen, wenn ich unter solchen Umständen geschwiegen hätte. Ich kann dem Herrn nicht genug danken, dass er mich vor solchem ungraden Handeln bewahrt hat.“

Über die Folgen dieses Schritts war er sich sehr wohl klar. „Am korrektesten wäre behördlich meine Zurückweisung“, schrieb er am 21. August. Er reiste nach Breslau, um die Sache im direkten Gespräch mit dem Konsistorium zu klären. Am 12. September war es für ihn so gut wie sicher, am 22. September hatte der Generalsuperintendent der schlesischen Landeskirche es ihm mündlich bestätigt, am 2. Oktober war es amtlich: Die schlesische evangelische Landeskirche verweigerte Eberhard Arnold die Zulassung zum theologischen Examen.

War Eberhard Arnold „in Irrtum, Unrecht und Ruin“; hat er sich leichtsinnig und ohne Not sein „Examen und eine vernünftige Existenz unmöglich gemacht“, wie die Eltern in der ersten Aufregung meinten? Hätte er fünf gerade sein lassen sollen? „Ich hasse alles Anschmiegen und alle Diplomatie“, war einer seiner erklärten Grundsätze. Wie hätte er unbedingtes Gottvertrauen und Wahrhaftigkeit ohne Kompromisse predigen können, wenn er sich auf Schleichwege eingelassen oder aufs Taktieren verlegt hätte?

Emmy von Hollander, in diesen aufregenden Wochen zur Kur auf der Nordseeinsel Langeoog, hat seine Haltung stets entschieden unterstützt, auch um den Preis des Bruchs mit ihren eigenen Eltern. Inmitten der größten Turbulenzen begingen die beiden am 29. September 1908 über mehrere 100 Kilometer Entfernung ihre eineinhalbjährige Verlobung:

„Völliges Glück!

Völliger Ernst!

Völlige Liebe!

Völliges Vertrauen!“

7 Eberhard Arnold war mit solchen Schlüssen nicht allein; etwa zur selben Zeit fühlte sich sein DCSV-Mistreiter Franz Spemann genötigt, „den Talar auszuziehen“, weil er in der „Kirche eine Umkehrung des Christentums“ zu erkennen glaubte.

Eberhard Arnold

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