Читать книгу DIE ENTSCHEIDUNG - BEGEGNUNG MIT EINEM KANNIBALEN - Markus Dubach - Страница 35
1.2.4. Rückblende in meine Kindheit
ОглавлениеIch bin am 1. Oktober 1966 im Frauenspital in Bern zur Welt gekommen. Meine Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt knapp 20 Jahre alt und unverheiratet. Nur zwei Wochen später bin ich in das Kinderheim in Konolfingen gekommen und verbrachte dort meine ganze Kindheit bis zu meiner Volljährigkeit. Aus dem Vormundschaftsbericht vom 23. Dezember 1968 [5] geht nicht hervor, warum ich meiner Mutter weggenommen wurde. Ich gehe aber davon aus, dass der Grund darin lag, dass sie unverheiratet war. Das sagte sie mir selber bei einem Besuch.
Aber warum wurde ich in ein Kinderheim gegeben? Die Großeltern hätten mich doch aufnehmen können, was auch der Wunsch meiner Mutter und meines Großvaters war. Die Antwort des Amtsvormundes darauf spricht das Problem an, das mich wie ein roter Faden durch mein Leben begleiten wird. Er schrieb: … Leider ist das Familienleben der Großeltern Dubach wegen der Geisteskrankheit von Großmutter Dubach sehr getrübt. Trotz Wunsch der Kindesmutter und des Großvaters, konnte ich diesen aus den vorerwähnten Gründen das Kindlein nicht zur Pflege übergeben, sondern platzierte den Knaben am 17. Oktober 1966 in das Kinderheim Hoffnung in Konolfingen … [5]
Die Vormundschaftskommission wandelte schließlich die zur Abklärung der Vaterschaft errichtete Beistandschaft am 6. Dezember 1966 in eine Vormundschaft um. Die Beistandschaft war notwendig, weil offenbar nicht klar war, wer der Vater ist. Der beklagte Kindsvater akzeptierte schließlich in einem außergerichtlichen Vergleich vom 21. November 1966 die Vaterschaft und zahlte fortan monatlich 110,- Franken Unterhaltsbeitrag an das Kinderheim.