Читать книгу Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - Matthias Jahn - Страница 54
2. Vertretung und Interessenkollision
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In den übrigen Fällen können gesetzliche Vertreter oder Sorgeberechtigte Verfassungsbeschwerde für ihre Schutzbefohlenen erheben.[65] Dabei kann es zu Interessenkonflikten zwischen Vertreter/Sorgeberechtigtem und dem Minderjährigen kommen. Das kann auch bei Verfassungsbeschwerden in Strafsachen eine Rolle spielen, bspw. in Fällen des Kindesmissbrauchs durch die Eltern, wenn Eltern Verletzte einer Straftat ihres minderjährigen Kindes geworden sind und generell bei der Ausübung von Zeugnisverweigerungsrechten, insbesondere aus persönlichen Gründen (§ 52 StPO).
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Das BVerfG[66] hat offen gelassen, inwieweit das Recht auf Vertretung des minderjährigen Kindes durch die Eltern auch dann besteht, wenn Interessenkonflikte zwischen Sorgeberechtigtem und Kind nicht auszuschließen sind. In solchen Fällen ist jedenfalls dann im Zweifel ein Ergänzungspfleger zu bestellen, wenn der Gesetzgeber nicht in anderer Weise für eine hinreichende Berücksichtigung der Kindesinteressen im Verfassungsbeschwerdeverfahren sorgt.[67]