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a) Typischer Sachverhalt

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Mandant M sucht Rechtsanwältin R anlässlich seiner Ladung zum Hauptverhandlungstermin am übernächsten Freitag vor dem Amtsgericht A wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen den Geschädigten G auf.

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Im Erstgespräch bestätigt M die Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung mit G vor sieben Monaten. G sei „rotzevoll“ gewesen, habe ihn als „Nazi“ beschimpft und wäre körperlich aufdringlich geworden. Dem fortgesetzten Angriff habe M versucht, auszuweichen. Schließlich habe er G zu Boden gedrückt, festgehalten und aufgefordert, endlich „Ruhe zu geben“. Keinesfalls habe er G mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Eine blonde Bedienung hätte das alles mitbekommen.

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Auch sehe M nicht ein, das Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Anwalt des G habe ihn schon zweimal angeschrieben. Der G sei schließlich jedes Wochenende an einer Schlägerei beteiligt. Wahrscheinlich hat er „halt mal den Falschen angemacht“.

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In der Strafakte finden sich zwei belastende Zeugenaussagen von G und K. M selbst kam der polizeilichen Vernehmungsaufforderung nicht nach. Laut ärztlicher Atteste erlitt G am Tatabend eine multiple Nasenbeinfraktur, welche vier Monate später operativ, bei stationärem Krankenhausaufenthalt, behandelt wurde.

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M war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Als Postzusteller verdient er monatlich netto 1.350 EUR. Für seinen neuen VW Scirocco muss er monatlich 550 EUR, insgesamt noch 22.500 EUR, abzahlen. Abschließend findet sich in der Akte ein Akteneinsichtsgesuch des gesetzlichen Krankenversicherers des G.

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