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bb) Einzelheiten

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Wann die Annahme angezeigt ist, hat das BVerfG bisher nicht abschließend definiert, sondern lediglich anhand von Fallgruppen erläutert und schrittweise präzisiert. Der Annahmegrund liegt nach der Praxis des BVerfG in folgenden – sich überschneidenden – Fällen vor:[27]

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

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