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Geld bedingt eine Zweiklassengesellschaft

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Als die Zweckgemeinschaft zwischen Obrigkeit und Untertanen entstand, wurden Naturalien verlangt, die als Beute unter der beherrschenden Gruppe aufgeteilt wurden. Die Trennung zwischen beiden Gruppen war klar. Wer von den Abgaben leben durfte, gehörte zur Obrigkeit; wer Geld abliefern musste, war Untertan.

(Geld-Theorie Teil 3, Gesellschafts-Theorie Teil 9)

Definition: Gesellschaften sind räumlich begrenzte Zusammenschlüsse von Menschen, bei denen Geld die Menschen in zwei Klassen, die gewaltbereite Obrigkeit und die gehorchenden Untertanen, teilt. Die Obrigkeit fordert Geld, die Untertanen müssen es abgeben. Dieses Schema ist bis heute die Basis aller Gesellschaftssysteme, die historisch betrachtet mehr oder weniger erfolgreich waren.

(Gesellschafts-Theorie Teil 10)

Das Verhältnis von Herrschenden zu Untertanen liegt bei dem anfänglichen Naturalgeld geschätzt zwischen 14:86 und 34:66.

In den Anfängen wurde Gewalt noch sehr primitiv, überwiegend physisch, ausgeübt, wobei relativ viele Menschen eingesetzt werden mussten, um die friedliebenden aber keinesfalls hilflosen Menschen zu beherrschen. Ein „Starker“ konnte dabei geschätzt zwischen zwei und sieben „Schwache“ beherrschen, was zu den oben dargestellten Verhältnissen führt. Warum sich das Verhältnis später ändern konnte, hat ausschließlich mit einer Verbesserung des Geldes zu tun. Wir werden das in Kapitel „Mit teilbarem Geld verbesserte sich die strukturelle Lage des Machthabers dramatisch“ (Seite 56) genauer betrachten.

Untergang oder Freiheit - Wir haben keine Wahl!

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