Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei - Norbert Pütter - Страница 47

2.2 Polizei, sozialer Alltag, Soziale Arbeit 2.2.1 »Polizeirelevanz« Sozialer Arbeit

Оглавление

Methodisch gilt es in der Sozialen Arbeit als überholt und kontraproduktiv, an den Defiziten der Menschen anzusetzen, mit denen sich die Profession beschäftigt. Diese Abkehr von der Defizitorientierung und Hinwendung zu den (verborgenen) Potenzialen ändert aber nichts an dem Umstand, dass die negativ bewertete Abweichung von der Norm Menschen zu KlientInnen der Sozialen Arbeit werden lässt. Die Menschen verfügen über einen Mangel, oder ein solcher Mangel wird ihnen zugeschrieben: Besäßen sie mehr Geld als sie ausgeben, müssten sie nicht zur Schuldnerberatung, kümmerten sie sich ausreichend um ihre Kinder, bräuchten sie keinen Familienhelfer/keine Familienhelferin etc. Entscheidend ist nicht, ob die Betroffenen ihre Lage als problematisch ansehen; entscheidend ist, wie die öffentliche Gewalt sie bewertet: Subjektiv wahrgenommener und reklamierter Hilfebedarf kann von den »zuständigen Stellen« ignoriert werden, von diesen Hilfen angeordnet und von den AdressatInnen als Bedrohung empfunden werden.

Soziale Arbeit steht für eine spezifische Reaktion auf eine Situation, eine Konstellation, ein Verhalten, die bzw. das als problematisch anerkannt wird (s. Rauschenbach/Züchner 2012, S. 170). Die Anerkennung kommt darin zum Ausdruck, dass die Reaktion nicht Privatleuten überlassen wird, sondern sie in aller Regel durch öffentliche Mittel – direkt oder indirekt – finanziert wird. Dabei sind die sozialarbeiterischen Ziele, Methoden und Reichweiten sehr unterschiedlich. Sie verbindet aber zwei weitere Merkmale:

• Soziale Arbeit ist auf Handeln ausgerichtet. Der Beruf/die Profession verspricht, über Strategien, Methoden, Kenntnisse etc. zu verfügen, wie das Defizit etc. überwunden werden kann.

• Soziale Arbeit verspricht nachhaltige Lösungen, weil sie die den Problemen, dem Mangel, dem Versagen etc. zugrundeliegenden Ursachen aufdecken und beseitigen will.

Aus dieser pauschalen Skizzierung ergeben sich drei Argumente, warum die Zusammenarbeit mit der Sozialen Arbeit für die Polizei wichtig ist.

1. Soziale Probleme: Kriminalität und mangelnde Sicherheit sind soziale Probleme, sie resultieren aus spezifischen biografischen oder sozialen Lagen und/oder produzieren neue Probleme. Soziale Arbeit stellt einen anderen Reaktionstypus auf dieselben Probleme dar.

2. Klientele: Zwischen potenziellen Tatverdächtigen/StörerInnen oder Kriminalitätsopfern und sozialarbeiterischen Klientelgruppen gibt es deutliche Überschneidungen. Insofern beschäftigen sich beide Instanzen mit denselben Gruppen.

3. Problemlösung: Die Handlungsmöglichkeiten der Polizei sind begrenzt; sie hat keinen Zugriff auf die Entstehungszusammenhänge von Kriminalität und Unsicherheit. Demgegenüber soll die Soziale Arbeit hingegen in der Lage sein, auch kausale und dauerhafte Problemlösungen zu bewirken.

Im letzten Drittel der vergangenen Jahrhunderts haben diese Argumente an Bedeutung zugenommen. Einerseits hat die Betonung präventiver Polizeistrategien dazu geführt, dass die Instanzen in den Blick gerieten, die sich in den sozialen Verhältnissen auskennen und diese zu verbessern versprechen. Anderseits zeigten Untersuchungen zum schutzpolizeilichen Alltag, dass weniger als 30 % der Funkstreifeneinsätze wegen einer (vermuteten) Straftat erfolgten, weitere 30 bis 40 % der Einsätze galten dem Straßenverkehr bzw. der Unfallaufnahme. Je nach Stadt differierend erfolgten 14 bis 25 % der Einsätze wegen allgemeiner »Hilfeleistungen« und 12 bis 25 % wegen »Streitigkeiten« und »Ruhestörungen«. Feltes fasste seine Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

»Schutzpolizeiliches Alltagshandeln ist geprägt von Anlässen, bei denen Bürger sich belästigt fühlen, Hilfe erwarten oder einfach meinen, eine Instanz zu benötigen, die für alle ›Unnormalitäten‹ des Alltags zuständig ist« (Feltes 1984, S. 21).

Diese Befunde sind in verschiedenen Studien bestätigt worden. Aufgrund seiner Auswertungen in Wien sprach Hanack von der Polizei als einer »unspezifischen Abhilfe-Instanz«, die »für ein breites Spektrum von Konfliktsituationen und Problemlagen zuständig ist und an (die) sehr verschiedenartige Erwartungen herangetragen werden« (Hanak 1986, S. 26). Dass die PolizistInnen nicht als »Crime Fighter« in Aktion treten, sondern häufig bei ihnen Hilfe in alltäglichen Situationen zwischen »Ärgernissen und Lebenskatastrophen« gesucht wird, wird auch im Selbstbild von PolizistInnen bestätigt, die sich häufig in der Rolle von Sozialarbeitenden sehen, weil sie Konflikte schlichten, Situationen beruhigen, Ratschläge geben oder auf Hilfen verweisen müssen (exemplarisch: Hermanutz/Michelfelder 1996, S. 1199: »Die Arbeit der Polizei ist auch Sozialarbeit.«).

Für die Positionierung der Sozialen Arbeit muss an dieser Stelle auf die lange Debatte über das Verhältnis von »Helfen und Kontrollieren« hingewiesen werden. Die traditionelle, durchaus kritische Sichtweise sieht die »eigentliche« Aufgabe der Sozialen Arbeit im »Helfen«; die Aufgabe der Instanzen der Polizei (und des Justizsystems) liege demgegenüber in der »Kontrolle«. Soziale Arbeit werde in ihrer Qualität dadurch bedroht, dass an sie ihr eigentlich fremde Kontrollaufgaben herangetragen würden. Aus dieser Konstellation entstehe ein »Spannungsverhältnis« zwischen Helfen und Kontrolle, das auf der praktischen Ebene bewältigt werden müsse. Gegenüber diesem Modell hat Dollinger (2019) auf die Gemeinsamkeiten hingewiesen, die zwischen den Instanzen des Helfens und denen des Kontrollierens bestehen.

• Erstens liege beiden die Diagnose einer Differenz zugrunde: Es wird ein Zustand festgestellt, der von einer Norm negativ abweicht. Für die Polizei liegt die Abweichung in kriminalisierten oder gefahrenträchtigen Handlungen oder Sachverhalten; für die Soziale Arbeit liegt die Abweichung darin, dass Betroffene ihren Alltag nicht bewältigen können, dass sie die an sie adressierten Anforderungen und Erwartungen nicht erfüllen.

• Zweitens sei beiden Bereichen gemeinsam, dass sie Aktivitäten entfalten, um die Differenz zu beseitigen. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sollen die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit sollen die AdressatInnen befähigt werden, den Anforderungen gesellschaftlicher Normalität gerecht werden zu können: Arbeits-, Erziehungs-, Lernfähigkeiten, Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit etc.

Diese Strukturmerkmale, so Dollinger, zeigten, dass Soziale Arbeit nicht das Gegenteil, sondern eine spezifischer Form »sozialer Kontrolle« darstelle. Deshalb sei es naheliegend, dass je nach Umständen die Kontrolle im strafenden oder im helfenden Modus ausgeführt werden kann:

»Wurde ein Sachverhalt problematisiert, so … kann (er) durch Rejustierungen des Problematisierungsmodus … ohne größere Herausforderungen von Hilfebedarf auf Strafnotwendigkeit rekategorisiert werden« (ebd., S. 13).

Der Hinweis auf zugrundeliegende Gemeinsamkeiten bedeutet nicht, dass Soziale Arbeit und formelle Sozialkontrolle durch die Polizei dasselbe seien. Denn einerseits unterscheidet sich der Modus, die Art und Weise, in dem die Professionen arbeiten erheblich: Zwang und Strafen auf der einen, Freiwilligkeit und Unterstützen auf der anderen Seite. Noch wichtiger sind die Unterschiede in den Zielen: Die Ziele polizeilichen Handelns sind gebunden an die (primäre) Kriminalisierung sowie an die dominierenden Auffassungen über typischerweise gefährliches Verhalten. Die Ziele der Sozialen Arbeit sind nicht so eindeutig zu bestimmen. Versteht sie sich als »Normalisierungsagentur«, die die Einzelnen und Gemeinschaften befähigen will, den an sie gerichteten Anforderungen gerecht zu werden, dann sind die Überschneidungen mit Polizei- und Ordnungsvorstellungen offenkundig, denn die staatlich geförderte Sozialarbeit soll die Menschen zu einem selbstständigen Leben im Rahmen der Rechtsordnung befähigen. In dem Maße, in dem die Soziale Arbeit mit Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zugleich den »Eigensinn« und die »Entfaltungsfreiheit« von Menschen gegenüber den »Normalitätserwartungen« stärken will, treten die Konflikte mit jenen Instanzen deutlich zutage, die eng an die Gesetze gebunden sind.

Die Konstellation zeigt: Nur eine kleine konzeptionelle Verschiebung, eine Veränderung der Problemwahrnehmung oder des professionellen Selbstverständnisse, andere öffentliche Stimmungen und politische Entscheidungen etc. können eine Entwicklung befördern, in der helfende und kontrollierende Interventionen koordiniert und gemeinsam »Normalisierungsarbeit« betreiben. Im Teil B werden Konstellationen, Verläufe und Resultate dieser ›Beziehungen‹ in verschiedenen Feldern vorgestellt.

Soziale Arbeit und Polizei

Подняться наверх