Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei - Norbert Pütter - Страница 59
Instrumente
ОглавлениеDie Instrumente oder Maßnahmen, mit denen die Polizei ihre Aufgaben umsetzen kann, sind vielfältig. Ihre Besonderheit liegt allerdings darin, dass ihr ein Repertoire von Maßnahmen zur Verfügung steht, die mit direkten Eingriffen in die Rechte von BürgerInnen verbunden sind. Die Polizei eröffnet in der Regel keine Handlungsoptionen (»Sie könnten diese Platz jetzt verlassen oder hierbleiben.«), sondern sie ordnet an. Im Hinblick auf die AdressatInnen polizeilichen Handelns besteht keine Freiwilligkeit, sondern Zwang.
Im Grundsatz ist die Arbeit mit Zwang der Sozialen Arbeit fremd. Wenn »Soziale Arbeit in Zwangskontexten« (Zobrist/Kähler 2017) in Erscheinung tritt, so bedarf das besonderer fachlicher Anstrengungen. Denn im ›Normalfall‹ setzen sozialarbeiterische Interventionen auf Freiwilligkeit bei der Kontaktaufnahme und mehr noch in der Umsetzung. Soziale Arbeit unterbreitet ein Angebot; selbst wenn sie als »aufsuchende« ihre potenziellen KlientInnen unmittelbar anspricht, bleibt der Grundsatz der Freiwilligkeit bestehen. Die Freiwilligkeit korrespondiert mit der aktiven Beteiligung der AdressatInnen: Pädagogische (intrinsische Motivation), dienstleistungstheoretische (die KlientInnen als notwendige ›KoproduzentInnen‹ sozialer Güter) und demokratietheoretische (Selbstbestimmung) Begründungen liegen dieser Orientierung auf Freiwilligkeit zugrunde (s. Schnurr 2018, S. 1128–1131); teilweise ist sie auch gesetzlich vorgeschrieben (etwa § 36 SGB VIII).