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Ziel

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Der institutionell vorgegebene Zielhorizont der Polizei ist auf die Rechtsordnung ausgerichtet. Wenn alle sich an die im Recht formulierten Regeln halten, dann hat die Polizei ihre Aufgabe erfüllt, dann wäre sie überflüssig. Dass soziale Sachverhalte eine Rolle dabei spielen, ob die Menschen sich an das Recht halten, wird von der Polizei durchaus in Rechnung gestellt, aber in diesem Feld liegen weder ihre Handlungsmöglichkeiten noch ihr originäres Ziel. Weil das Recht für alle gleich gilt, muss die Polizei die sozialen Unterschiede ignorieren.

Aus der Sicht der Sozialen Arbeit ist die Frage, ob ihre KlientInnen mit dem Recht in Konflikt geraten, nur eine der Dimensionen, in denen Probleme bestehen können. Deshalb kann Soziale Arbeit die rechtliche Würdigung des Verhaltens ihrer Klientel nicht ignorieren. Aber im Zentrum steht nicht die legale, sondern die soziale Integration der Betroffenen.

Soziale Arbeit und Polizei

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