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3.2.5 Der Eigentumserwerb

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Eigentum wird meist durch Rechtsgeschäft (Übereignung) erworben. Dabei sind sachenrechtliche Grundsätze zu beachten. Es gibt jedoch auch Eigentumserwerb, der aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt (gesetzlicher Eigentumserwerb).


Privat- und Prozessrecht

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