Читать книгу Privat- und Prozessrecht - Peter Förschler - Страница 67
3.2.5 Der Eigentumserwerb
ОглавлениеEigentum wird meist durch Rechtsgeschäft (Übereignung) erworben. Dabei sind sachenrechtliche Grundsätze zu beachten. Es gibt jedoch auch Eigentumserwerb, der aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt (gesetzlicher Eigentumserwerb).