Читать книгу Privat- und Prozessrecht - Peter Förschler - Страница 83
4.3 Vertragsabschluss durch übereinstimmende Willenserklärungen 4.3.1 Der Vertragsabschluss
ОглавлениеEin Vertrag kommt durch gegenseitig abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Vertragsantrag und Vertragsannahme.
V äußert gegenüber K, dass er ihm seine Uhr für 100,– € verkaufen wolle. K erwidert, er wolle die Uhr zu dem genannten Preis erwerben.
Damit ist der Vertrag geschlossen: Jeder kann vom anderen die Erfüllung der jeweils versprochenen Leistung verlangen.
Der Verkäufer schuldet Eigentumsverschaffung an der Uhr, § 433 Abs. 1 BGB.
Der Käufer schuldet Eigentumsverschaffung an dem Geld, Zahlung des Kaufpreises, § 433 Abs. 2 BGB.