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3. Unselbstständige Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit
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Ist auf Basis der obigen Kriterien eine Abgrenzung zu den außerhalb der §§ 611 ff. BGB stehenden Vertragstypen erfolgt, ist die „Binnenabgrenzung“ zwischen Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag (z.B. freier Rechtsanwalt) vorzunehmen. Sie erfolgt anhand des Kriteriums der unselbstständigen Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit, dessen Details nunmehr in § 611a I BGB näher geregelt sind.