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1. Betrieb

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Unter Betrieb wird grundsätzlich[59] eine organisatorische Einheit verstanden, „innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt“.[60] Der Begriff des arbeitstechnischen Zwecks ist dabei nicht eng i.S.e. maschinellen Vorgangs zu verstehen, sondern vielmehr weit und umfasst z.B. die Produktion oder den Vertrieb von Gütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. in einer Arztpraxis).[61]

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Die „Fotowerkstatt Ellwanga“ in Fall 4 ist ein Betrieb i.d.S.: Unter Heranziehung von Arbeitnehmern wird mit Hilfe sachlicher Betriebsmittel (z.B. Regale, Rohstoffe) ein bestimmter arbeitstechnischer Zweck (= Produktion des in anderen Betrieben zu verkaufenden Kamerazubehörs) angestrebt. (Fortsetzung Rn. 69)

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Der Betrieb selbst ist nicht rechtsfähig, sondern lediglich eine Organisationseinheit. Entsprechend kann er niemals Arbeitgeber sein – die im Alltag häufig anzutreffende Frage, „bei welchem Betrieb“ man angestellt sei, ist also falsch.

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In Fall 4 ist die „Fotowerkstatt Ellwanga“ also nicht Arbeitgeber des A. (Fortsetzung Rn. 74)

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Der Betriebsbegriff ist dennoch von erheblicher Bedeutung, weil er Anknüpfungspunkt zahlreicher arbeitsrechtlicher Gesetze ist.

Beispiele:

Für die Wahl von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die zentrale Bezugseinheit der Betrieb (vgl. § 1 I BetrVG).
Das Eingreifen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem KSchG hängt grundsätzlich davon ab, dass in dem Betrieb, in dem der gekündigte Arbeitnehmer tätig ist, mindestens eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern beschäftigt wird, § 23 I 2, 3 KSchG.[62]
Das Recht des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) knüpft direkt an den Betrieb an.

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Als weitere Untergliederung ist z.T. der sog. Betriebsteil relevant (v.a. §§ 613a BGB, 4 BetrVG, 15 V KSchG). Darunter ist ein unselbstständiger, organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes zu verstehen, mit dem ein arbeitstechnischer Teilzweck angestrebt wird.[63] Beispiele: Betriebskantine, Universitätskindergarten oder Reparaturwerkstatt einer Spedition.

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