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2. Kollision von Normen gleicher Stufe

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Das Hierarchieprinzip versagt, wo es um eine Kollision von Normen geht, die auf gleicher Hierarchiestufe stehen (z.B. zwei Bundesgesetze). Zur Auflösung dieser Kollisionen ist grundsätzlich auf die dafür geltenden allgemeinen Prinzipien zurückzugreifen:

(1) Nach dem Spezialitätsgrundsatz verdrängt eine speziellere Regelung die allgemeinen Regelungen („lex specialis derogat legi generali“). Beispiel: § 626 BGB regelt für den Dienstvertrag speziell außerordentliche Kündigungen und verdrängt die allgemeine Regelung des § 314 BGB.
(2) Nach dem Zeitenkollisionsprinzip verdrängt das zeitlich spätere Recht das früher gesetzte, mit ihm kollidierende Recht („lex posterior derogat legi priori“). Beispiel: Der später geschlossene Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) hebt den früher vereinbarten auf, soweit sie sich widersprechen.

§ 3 Rechtsquellen des Arbeitsrechts › B. Europarecht

Arbeitsrecht

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