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E. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

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Tarifverträge haben überragende Bedeutung im Arbeitsleben. So werden ca. 95 % aller Arbeitsverhältnisse durch tarifliche Regelungen mehr oder weniger maßgeblich geprägt, entweder weil ein Tarifvertrag normativ gilt oder weil auf ihn im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird (s. Rn. 101). Das Arbeitsrecht kann somit ohne Grundkenntnisse des Tarifvertragsrechts nicht verstanden werden. Daher werden im Folgenden die wesentlichen Grundsätze kurz skizziert, auch wenn das kollektive Arbeitsrecht (zu dem das Tarifrecht zählt) nicht mehr Prüfungsstoff im Examen ist.

§ 3 Rechtsquellen des Arbeitsrechts › E. Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung › I. Wesen und Zustandekommen des Tarifvertrags

Arbeitsrecht

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