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a) Arbeitsplatzbezogene Voraussetzungen

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Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht (selbstverständlich), wo es darum geht, festzustellen, ob der Bewerber nach seinen fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen für den zu besetzenden Arbeitsplatz geeignet ist. Entsprechend darf der Arbeitgeber z.B. nach (bestandenen) Prüfungen, Noten oder Berufserfahrung fragen, der Bewerber hat frühere Arbeitgeber, die dortigen Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung auf Verlangen offenzulegen.[25] Gleiches gilt – wegen § 14 II 2 TzBfG (dazu Rn. 1196 ff.) – für die Frage nach einer eventuellen Vorbeschäftigung,[26] nach bestehenden Wettbewerbsverboten[27] oder – bei Nicht-EU-Ausländern – nach der notwendigen Aufenthaltserlaubnis.[28] Auch nach ausreichenden Sprachkenntnissen kann gefragt werden, wenn diese für die Tätigkeit relevant sind.[29]

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