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F. Der Arbeitsvertrag und sonstige Rechtsquellen

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Auch wenn der Arbeitsvertrag weit unten in der Hierarchie der Rechtsquellen steht, ist er dogmatisch wie praktisch das Herzstück des Arbeitsverhältnisses. Denn auch wenn der Inhalt des Arbeitsverhältnisses weitgehend durch (v.a.) Gesetz und Tarifverträge vorgegeben ist, ist doch der Arbeitsvertrag die Rechtsgrundlage (causa) für die Erbringung (und das Behaltendürfen) der gegenseitigen Leistungen.[30]

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Als weitere Rechtsquellen können betriebliche Übungen, der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz (s. Rn. 297 ff.) und das Weisungsrecht des Arbeitgebers (s. Rn. 582) die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis prägen.

§ 3 Rechtsquellen des Arbeitsrechts › G. Richterrecht

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