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I. Die verschiedenen Rechtsquellen
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Das Arbeitsrecht weist gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht (auch) die Besonderheit auf, dass die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner durch viele verschiedene Rechtsquellen geprägt werden. Neben die üblichen „Verdächtigen“ (Europarecht, Grundgesetz, Gesetzesrecht) treten Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung, arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Grafisch lässt sich dies wie folgt darstellen:
§ 3 Rechtsquellen des Arbeitsrechts › A. Grundlagen › II. Verhältnis der Rechtsquellen zueinander