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III. Das überstaatliche Europäische Sozialrecht
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Besonders große sozialrechtliche Bedeutung hat das überstaatliche (supranationale) Recht der Europäischen Union[5]. Das Europäische Unionsrecht[6] hat im Sozialrecht Bedeutung seit es Freizügigkeit innerhalb der Union gibt, also seit dem EWG-Vertrag von 1957. Seine Bedeutung steigt, je mehr die Arbeitsmärkte eine internationale Dimension annehmen.