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§ 7 Grundlagen
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
I. Soziale Vorsorge durch Versicherung
II. Die Säulen der Sozialversicherung
III. Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich
IV. Das SGB IV
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Schrifttum: Axer, Kontinuität durch Konsequenz in der Sozialversicherung, in: Festschrift für Isensee, 2007; ders., Grundfragen des Versicherungs- und Beitragsrechts, in: SRH, § 14; U. Becker, Staat und autonome Träger im Sozialleistungsrecht, 1996; Bogs, Die Sozialversicherung im Staat der Gegenwart, 1973; Brose, Von Bismarck zu Crowdwork: Über die Reichweite der Sozialversicherungspflicht in der digitalen Arbeitswelt, NZS 2017, 7; Butzer, Fremdlasten in der Sozialversicherung, 2001; Dünn, Organisation und Selbstverwaltung der Sozialversicherung, in: SRH, § 13; Grahn, Studenten in Beschäftigungsverhältnissen, JA 2003, 346; Hänlein, Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, 2001; Hase, Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich, 2000; F. Kirchhof, Finanzierung der Sozialversicherung, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Hdb. d. Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl., 2007, § 125; Kreikebohm (Hrsg.), SGB IV – Sozialgesetzbuch, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Kommentar, 3. Aufl., 2018; Mecke, Arbeit 4.0 – Schöne neue sozialversicherungsfreie Arbeitswelt?, SGb 2016, 481; Rolfs, Das Versicherungsprinzip im Sozialversicherungsrecht, 2000; Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Sozialrecht, SGB IV, SGB X, SGG, 2007; Rosin, Das Recht der Arbeiterversicherung, 1893; Ruland, Solidarität und Individualität – Ein allgemeines Thema konkretisiert am Beispiel der Rentenversicherung, DRV 2000, 733; ders., Beschäftigungsverhältnis oder „Neue Selbständigkeit“?, NZS 2019, 681; Schlegel, Wen soll das Sozialrecht schützen? – Zur Zukunft des Arbeitnehmer- und Beschäftigtenbegriffs im Sozialrecht, NZS 2000, 421; ders., Beschäftigte versus Selbstständige – Deutsches Sozialrecht, NZA-Beil. 2016, 13; ders., Abhängige Beschäftigung – ein Auslaufmodell?, 2020; Schmähl (Hrsg.), Versicherungsprinzip und soziale Sicherung, 1985; Wallrabenstein, Versicherung im Sozialstaat, 2009; Waltermann, Abschied vom Normalarbeitsverhältnis?, Gutachten B zum 68. DJT 2010, S. 104 ff; Zöllner, Ein Jahrhundert Sozialversicherung in Deutschland, 1981; Zimmermann, Sozialversicherung und Privatversicherung im Kompetenzgefüge des Grundgesetzes, 2009.
Fall 5:
(frei nach BSG vom 28. Januar 1999, BSGE 83, 246 ff): K arbeitet seit vielen Jahren als Regieassistentin bei Fernseh- und Filmproduktionen, in den letzten Jahren ausschließlich für Produktionen verschiedener privater Fernsehsender. Diese beauftragen in der Regel unterschiedliche Produktionsfirmen mit der Erstellung bestimmter Sendungen bzw Sendereihen. Die Produktionsfirmen schließen dann jeweils Verträge mit denjenigen, die dem Produktionsteam (etwa als Regisseur oder Regieassistent) angehören sollen. K ist auf der Grundlage solcher Verträge in den letzten drei Jahren häufig auch an einer von der Firma P produzierten Talkshow-Reihe beteiligt. Sie hat dort allein oder zusammen mit dem Regisseur das Konzept für die bestimmte Sendung festzulegen und dann an den Proben sowie der Aufnahme im Studio der P mitzuwirken. Die Tätigkeit im Studio wird mit einem vereinbarten Tagessatz vergütet. Insgesamt gesehen hat K in den letzten Jahren an 15 Engagements für acht Produktionsfirmen mitgewirkt, die letzten vier Engagements bezogen sich auf P. Die zuständige AOK teilt K mit, sie sei als Arbeitnehmerin der P anzusehen. K fragt, ob die AOK zu Recht von der Pflichtversicherung bei ihr (und der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung insgesamt) ausgeht. Ihrer Meinung nach kommt allenfalls eine Sozialversicherung über die Künstlersozialversicherung in Betracht, ohnehin ist K überzeugt, dass sie keiner Form der gesetzlichen Sozialversicherung unterfällt, sondern frei entscheiden könne, ob sie bei einer privaten Versicherung gegen Risiken wie Krankheit, Alter, Unfall etc versichert sein will oder, angesichts ihrer gegenüber Risiken gelassenen Haltung, besser nicht versichert sein sollte. Hat sie Recht? Rn 108 f, 134
3. Teil Sozialversicherung und Arbeitsförderung › § 7 Grundlagen › I. Soziale Vorsorge durch Versicherung