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Die Ernennung Schreibers zum Apostolischen Administrator

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Gasparri war sich jedoch nicht sicher, ob er der Konsistorialkongregation neben der Anweisung, die nötigen Schritte für die Ernennung Schreibers zum Administrator von Berlin vorzunehmen, auch den Auftrag geben sollte, die Errichtungsbulle für die neue Diözese auszustellen.102 Pacelli vertrat die Meinung, dass prinzipiell nichts gegen die sofortige Bistumserrichtung spreche, nachdem das Konkordat nun abgeschlossen war.103 Es sei schließlich Brauch, dass der Heilige Stuhl nach Verabschiedung von Staatskirchenverträgen, die Änderungen der Zirkumskription beinhalteten, eine Bulle erlasse, um die neuen Grenzen festzulegen. Genauso habe man es nach dem Polenkonkordat mit der Konstitution Vixdum Poloniae unitas vom 28. Oktober 1925 gehandhabt.104 Allerdings habe es nach der Publikation des preußischen Konkordatstextes viele Anfragen an die Nuntiatur und den Kölner Erzbischof Schulte über die Veränderungen der Diözesangrenzen zwischen Köln-Münster, Köln-Paderborn und Köln-Aachen gegeben.105 Daher habe er Schulte beauftragt, die Angelegenheiten mit allen Beteiligten schnellstmöglich zu klären. Eine Bulle vor dieser Lösung anzufertigen, schien Pacelli weniger sinnvoll, weil sie dann eventuell direkt wieder modifiziert werden müsste. Deshalb plädierte er dafür, „zu warten bis alles für eine sichere und endgültige Ordnung bereit ist und in der Zwischenzeit für die Leitung des Gebiets der Berliner Delegatur mittels der vorgeschlagenen Ernennung eines Apostolischen Administrators zu sorgen“106. Es blieb also dabei: Schreiber wurde nicht direkt zum Berliner Diözesanbischof ernannt, weil die kanonische Bistumsgründung noch etwas warten musste.

Keine zwei Wochen, nachdem Gasparri Carlo Perosi, dem Sekretär der Konsistorialkongregation, den Auftrag gegeben hatte, das Ernennungsdekret für Schreiber zu erstellen, übersandte Assessor Raffaello Rossi das fertige Dokument an die Berliner Nuntiatur.107 Es datiert auf den 10. September und nominierte Schreiber – wie vorgesehen – zum Apostolischen Administrator ad nutum Sanctae Sedis108 für das bisherige Delegaturgebiet mit allen Rechten, Privilegien und Vollmachten eines Residentialbischofs.109 Der Titel und die Verwaltung der Diözese Meißen blieb aber in seinen Händen, worauf ihn Pacelli noch einmal ausdrücklich hinwies, als er ihm das Dekret am 22. September aus Rorschach übersandte.110 Am nächsten Tag übermittelte er eine Abschrift auch an Bertram, dessen Verwaltungsbefugnis über den Delegaturbezirk damit endete.111 Wieder einen Tag später unterrichtete er den preußischen Ministerpräsidenten offiziell von der Ernennung, sodass nun alle maßgeblichen Beteiligten amtlich informiert waren.112

Die Öffentlichkeit las den Namen des künftigen Berliner Oberhirten bereits am 20. August in der „Berliner Morgenpost“, obwohl die staatliche Zustimmung zu diesem Zeitpunkt offiziell noch nicht gegeben war. Einem Artikel des Berliner Studienrates Felix Langer über die Erstbesetzung des Bistums Berlin, der durchaus im kirchlichen Sinne gehalten war,113 war ein redaktioneller Abschnitt beigegeben, der die baldige Bischofsernennung Schreibers ankündigte.114 In den übrigen Zeitungen erfolgte die Berichterstattung erst nach der amtlichen Nomination, so am 24. September in der „Germania“ oder am Folgetag in der „Schlesischen Volkszeitung“.115

Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939

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