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Verhandlungsauftakt um ein neues bayerisches Konkordat

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Die Besprechung mit Hoffmann trug nur vorläufigen Charakter. Bevor Pacelli allerdings Ende Dezember 1919 im Kontext des Auftaktes der Reichs- und Preußenkonkordatsverhandlungen und der Sedisvakanz des Kölner Erzbistums zu seiner Reise nach Berlin aufbrach,71 übersandte er der bayerischen Staatsregierung eine offizielle Stellungnahme des Heiligen Stuhls zum bayerischen Konkordat von 1817:

„Die neue Reichsverfassung und die bayerische Verfassung haben einseitig den Umfang der Beziehungen zwischen Kirche und Staat umgeformt und die Rechtslage der katholischen Kirche in Bayern verändert, so zwar, dass selbst das Konkordat von 1817 in verschiedenen wichtigen Punkten verletzt wurde. Der h[eilige] Stuhl macht bezüglich dieser Verletzungen der Rechte der Kirche ausdrücklich Vorbehalt, erklärt sich aber gleichwohl bereit, sich mit der bayerischen Regierung in Verbindung zu setzen, um von Neuem den ganzen Inhalt der erwähnten Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln und hat mich bevollmächtigt, Verhandlungen für ein neues Abkommen anzubahnen.“72

Mit dieser Wortwahl vermied der Nuntius bewusst jeden Anklang, als würde der Heilige Stuhl das alte Konkordat nicht mehr als gültig ansehen, um der Gefahr vorzubeugen, dass der Staat sich auf diese Weise von seinen Zuwendungen an die Kirche befreien konnte.73 Wie aus seiner Berichterstattung vom 4. Januar 1920 hervorgeht, handelte Pacelli mit dieser offiziellen Verhandlungs-anfrage selbständig auf Basis von Gasparris allgemeiner Beauftragung und damit ohne konkrete Anweisung des Kardinalstaatssekretärs.74

Hoffmann anerkannte die veränderte kirchenpolitische Situation und erklärte sich im Namen der Regierung bereit, in Verhandlungen über eine Neuregelung einzutreten.75 Allerdings möge der Heilige Stuhl zuvor seine formalen wie inhaltlichen Wünsche hinsichtlich der Verhandlungen bekannt geben. Bezüglich der materialen Seite konnte Pacelli auf seine von Gasparri gebilligte Punktation zurückgreifen, die er jedoch in der Zwischenzeit – vor allem auf Basis von Anmerkungen des bayerischen Episkopats – zu einer „Punktation II“ ausgearbeitet hatte und nunmehr 19 Posten umfasste.76 Die Nummer eins verlangte weiterhin die uneingeschränkte Autonomie in der kirchlichen Ämtervergabe: „1. Die Kirche hat das volle und freie Besetzungsrecht für alle Kirchenämter ohne Mitwirkung des Staates oder der Gemeinden.“77 Obwohl Pacelli klar war, dass „es ziemlich schwierig sein wird, zu erreichen, dass die bayerische Regierung insgesamt die besagten Punkte akzeptiert“, schien es ihm dennoch angemessen, „dass der Heilige Stuhl im ersten Entwurf alles das fordert, was für ihn billiges und vernünftiges Recht wäre“78, wie er am 22. Januar an Gasparri schrieb. Tatsächlich enthielt die Pacelli-Punktation II „bereits die wesentlichen Bestimmungen des am 29. März 1924 abgeschlossenen Konkordats“79.

Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939

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