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Die Ansicht Pacellis zur Fortgeltung des bayerischen Konkordats

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Bis auf die letzte Schlussfolgerung bekundete Pacelli in seiner Berichterstattung im April dem Kanonisten seine Zustimmung:

„Es besteht kein Zweifel, dass das bayerische Konkordat … in seiner Gesamtheit in Kraft geblieben ist auch nach dem kürzlichen Umsturz in der Regierungsform; aber es scheint, erlaubt zu sein, sich zu fragen, ob die von Herrn Hollweck ausdrücklich zugegebene Ausnahme für das Recht der Ernennung der vakanten Bischofsstühle nicht ebenfalls für die Präsentation der Pfarreien und der Nichtkonsistorialbenefizien gilt. Tatsächlich müssen die Privilegien contra ius streng ausgelegt werden und sind daher vor allem als persönliche denn als dingliche zu betrachten; diese Regel gilt offensichtlich vor allem im Recht der Ernennung oder der Präsentation, das hassenswert ist, weil es die Freiheit der Kirche in der Übertragung der Benefizien schmälert.“17

Wenngleich das Bayernkonkordat als ganzes noch Bestand habe, sei das Recht der königlichen respektive staatlichen Bischofsernennung ebenso verfallen wie das der Präsentation von Pfarrern. Da diese bisherigen Privilegien dem kirchlichen Recht – wie es der neue CIC festschrieb – widersprächen, müssten sie streng ausgelegt werden. Wenn Pacelli diese daher persönlich und nicht dinglich interpretierte, dann folgte daraus, dass mit dem Untergang des Privilegienempfängers, nämlich des bayerischen Königs, auch das Privileg selbst gegenstandslos wurde. Das staatliche Ämterbesetzungsrecht, sei es der Bischöfe oder der Pfarrer, hielt Pacelli für ein großes Übel, weil es die libertas ecclesiae beeinträchtige. Außerdem – so Pacelli weiter – könne die neue bayerische Regierung dem Heiligen Stuhl nicht die gleichen Sicherungen bieten wie ein katholischer König. Mit Rekurs auf Cavagnis stellte der Nuntius fest, dass die Kirche das königliche Patronatsrecht stets nur sorgfältig ausgesuchten Königsdynastien konzediert habe. Auch das Argument, dass die Regierung die Pfarrer und anderen Benefizien weiterhin bezahlte, hielt Pacelli nicht für ausreichend, um den Fortbestand dieser Rechte zu fordern, denn bei diesen Leistungen handle es sich um eine partielle Restitution der in der Säkularisation der Kirche weggenommenen Güter. Wenn also das Präsentationsrecht nach Pacelli nicht automatisch auf die neue Regierung überging, hielt er es dennoch für möglich, dass der Papst eine neue Genehmigung ausstellte, die nicht notwendigerweise ausdrücklich sein musste, sondern auch in einer impliziten oder stillschweigenden Anerkennung seitens des Heiligen Stuhls bestehen konnte.

Im Folgenden kam Pacelli auf die konkrete Situation der Pfarrbesetzungen in Bayern und die kontroverse Auffassung im bayerischen Episkopat zu sprechen, die daraus resultierte, dass aus Rom bislang keine klärende Interpretation auf die Anfrage Faulhabers gekommen war.18 Gasparri hatte versichert, dass man mit dem Staat in Verhandlungen eintreten werde, sobald eine stabile Regierung an der Macht sei. Pacelli plädierte nunmehr dafür, die gegenwärtige Regierung unter dem mehrheitssozialistischen Ministerpräsidenten Hoffmann als legitime Staatsführung anzuerkennen.19 Doch schien Pacelli die Einleitung von Verhandlungen wegen der unsicheren politischen Lage und der Person Hoffmanns schwierig.20 Wenn allerdings, wie zu erwarten stehe, in Deutschland eine Trennung von Kirche und Staat durch eine neue Verfassung – auf nichtfeindliche Weise – durchgesetzt werde, würde das staatliche Präsentationsrecht der Benefizien von selbst fallen. Auf Basis dieser Überlegungen stellte er es Gasparri anheim, zu entscheiden, ob er dennoch über die Pfarrbesetzungen verhandeln sollte oder ob es besser sei, das Ende der politischen und sozialen Krise abzuwarten und bis dahin das jeweilige provisorische Vorgehen der Bischöfe zu tolerieren.

In der Kurie entschied man sich für die zweitgenannte Alternative, sodass die Angelegenheit weiter in der Schwebe blieb. Im Mai floh Pacelli ein weiteres Mal vor den revolutionären Unruhen, die bis ins Nuntiaturgebäude vorgedrungen waren, nach Rorschach.21 Am 8. August kehrte er schließlich in die bayerische Hauptstadt zurück.

Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939

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