Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 119
V. Rügemöglichkeiten
Оглавление222
Für die Rüge, der mit der Sache befasste Spruchkörper sei zur Verhandlung und Entscheidung nicht berufen gewesen (§ 338 Nr. 1 StPO), sind insbesondere folgende Problemkreise von Bedeutung: