Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 122
b) Anforderungen an Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)
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Die Revisionsbegründung muss die das fehlerhafte Zustandekommen des Geschäftsverteilungsplans belegenden konkreten Tatsachen mitteilen.