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b) Anforderungen an den Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

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Der Geschäftsverteilungsplan muss vollständig mitgeteilt werden.[105] Ergänzend ist vorzutragen, dass er im Laufe des Geschäftsjahres bis zu Beginn der Hauptverhandlung nicht geändert worden ist.

Verteidigung im Revisionsverfahren

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