Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 130
5. Abweichungen vom gesetzmäßigen Geschäftsverteilungsplan
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Existiert ein gesetzmäßiger Geschäftsverteilungsplan, können bloße Abweichungen[125] hiervon die Revision nach h.M. nur begründen, wenn dies objektiv willkürlich, d.h. offensichtlich grobfehlerhaft war.[126]
Teil II Ausgewählte Verfahrensrügen (einschließlich Verfahrensvoraussetzungen und -hindernissen) › Kapitel 2 Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit des Spruchkörpers › Rüge 11 Besondere Spruchkörper