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b) Anforderungen an Revisionsvortrag

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Der Beschluss über die Änderung der Geschäftsverteilung, der geänderte Geschäftsverteilungsplan selbst ist im Wortlaut vollständig vorzutragen. Zusätzlich sind bei den Akten befindliche Stellungnahmen des Präsidenten/Direktors des Gerichts als Vorsitzendem des Präsidiums sowie anderer Richter zu den Gründen der beanstandeten Änderung des Geschäftsverteilungsplans ebenfalls im Wortlaut mitzuteilen.[121] Ggf. ist vorzutragen, dass nicht nachvollziehbar sei, auf Grund welcher Tatsachen der Geschäftsverteilungsplan geändert wurde, weil auch kein Protokoll der Präsidiumssitzung oder ein dort behandeltes Dokument darüber Auskunft gebe.[122]

Verteidigung im Revisionsverfahren

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