Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 188
3. Auslosung der Reihenfolge des Tätigwerdens der Schöffen (§§ 45, 77 Abs. 1 und Abs. 3 GVG)
Оглавление314
Die Auslosung der Hauptschöffen zwecks Zuordnung auf die ordentlichen Sitzungstage eines Spruchkörpers für das jeweilige Kalenderjahr (§§ 77 Abs. 1, 45 Abs. 1 GVG) hat in öffentlicher Sitzung stattzufinden (§ 45 Abs. 2 GVG).[155] Dasselbe gilt für die Auslosung der Reihenfolge, in der Hilfsschöffen tätig werden sollen (§§ 45 Abs. 2, 77 Abs. 1 GVG). Allerdings erfolgt die Auslosung der Hilfsschöffen für die Erstellung der Hilfsschöffenliste nur einmal für die gesamte Wahlperiode und nicht jährlich.[156] Die Auslosung erfolgt für die beim Amtsgericht tätigen Haupt- und Hilfsschöffen durch einen durch den Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter beim Amtsgericht (§ 45 Abs. 3 GVG), die Auslosung der beim Landgericht tätigen Schöffen und Hilfsschöffen nimmt der Landgerichtspräsident vor (§ 77 Abs. 3 GVG).
315
Die Auslosung der Hauptschöffen muss aus einer einheitlichen Schöffenliste erfolgen. Beispielsweise ist die Durchführung getrennter Wahlen von Hauptschöffen für die allgemeinen Strafkammern und für das Schwurgericht und die dementsprechende Schöffenauslosung aus getrennten Listen unzulässig.[157] Bei der Auslosung sind sämtliche auf der Schöffenliste stehenden Schöffen zu berücksichtigen und den einzelnen Sitzungstagen zuzulosen.[158] Eine nachträgliche Änderung der durch Auslosung festgelegten Schöffenbesetzung oder der Reihenfolge der Hilfsschöffenliste durch die Geschäftsstelle begründet die Vorschriftswidrigkeit der Besetzung.[159]
316
Die Listen für Jugendschöffen werden jeweils getrennt für Männer und Frauen geführt (§ 35 Abs. 5 JGG), um der Sollvorschrift des § 33a Abs. 1 S. 2 JGG genügen zu können. Zwar sollen Verstöße gegen die Besetzung mit einem männlichen wie weiblichen Jugendschöffen eine Revision nicht ohne weiteres begründen können; dies ist aber anders zu beurteilen, wenn schon keine gesonderte Auslosung weiblicher und männlicher Hauptjugendschöffen und deren Einteilung für einzelne Sitzungstage möglich ist, weil keine getrennten Jugendschöffenlisten geführt werden.[160]