Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 210
Rüge 15
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Haben bei dem Urteil Richter oder Schöffen mitgewirkt, die von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen waren (§§ 22, 23 StPO),
• | weil sie selbst durch die Straftat verletzt sind, |
• | weil sie Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder Verletzten sind oder gewesen sind, |
• | weil sie mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren, |
• | weil sie in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft oder als Polizeibeamter, als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen sind, |
• | weil sie in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden sind oder |
• | weil sie bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben? |