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Richard Harder
Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
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Vorwort
I. Grundlagen des Berufsrechts 1. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 1 WPO) 1.1 Allgemeines
1.2 Freier Beruf
1.3 Berufliche Aufgaben
1.4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
1.5 EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
2. Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften (§§ 128 bis 130 WPO)
3. Entwicklung des Berufs und rechtliche Grundlagen 3.1 Entstehung des WP-Berufs
3.2 Rechtliche Grundlagen 3.2.1 Grundgesetz und Regelung der Berufsausübung
3.2.2 Die Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Übersicht zum Inhalt der WPO
3.2.3 Durchführungsverordnungen zur WPO
3.2.4 Satzungen
3.2.5 VO 1/2006
3.2.6 Europäische Abschlussprüferrichtlinie 3.2.6.1 Europäische Abschlussprüferrichtlinie von 2006
3.2.6.2 EU-Reform der Abschlussprüfung von 2014
II. Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und seine Tätigkeit 1. Das Berufsbild (§ 2 WPO) 1.1 Allgemeines
1.2 Prüfungstätigkeit als Kernaufgabe
1.3 Weitere Tätigkeitsgebiete
2. Zulässige und mit dem WP-Beruf vereinbare Tätigkeiten (§ 43a Abs. 1 und 2 WPO) 2.1 Allgemeines
2.2 Ohne Weiteres zulässige Tätigkeiten
2.3 Mit dem WP-Beruf vereinbare Tätigkeiten
2.4 Unvereinbare Tätigkeiten 2.4.1 Allgemeines
2.4.2 Unzulässige gewerbliche Tätigkeit 2.4.2.1 Begründung des Verbots
2.4.2.2 Unerlaubte Tätigkeiten
2.4.2.3 Abgrenzungsfragen
3. Erlaubte, vereinbarte und nicht erlaubte Angestelltenverhältnisse (§ 43a WPO) 3.1 Allgemeines
3.2 Erlaubte Anstellungsverhältnisse
3.3 Mit dem WP-Beruf vereinbare Anstellungsverhältnisse
3.4 Öffentliche Ämter
3.5 Nicht erlaubte Anstellungsverhältnisse
3.6 Änderungen durch das APAReG
3.7 Beamtenverhältnisse
4. Rechtsberatung durch den Wirtschaftsprüfer (§ 5 Abs. 1 RDG)
29)
4.1 Allgemeines
4.2 Abgrenzung zwischen zulässiger und nicht erlaubter Rechtsberatung
4.3 Rechtsfolgen bei unerlaubter Rechtsberatung
5. Besonderheit: Abkühlungsphase bei Wechsel zu einem Mandanten von öffentlichem Interesse (§ 43 Abs. 3 WPO)
III. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung 1. Organisation des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zum WP-Examen (§§ 5–7 WPO)
2. Zulassungsverfahren (§§ 8, 8a, 9, 13b WPO) 2.1 Allgemeines
3)
2.2 Zulassung zum Regelexamen
2.2.1 Vorbildung (§ 8 WPO)
2.2.2 Praktische Ausbildung und Prüfungstätigkeit (§ 9 WPO)
2.3 Zulassung bei Examen in verkürzter Form
2.3.1 Besondere Studiengänge (§ 8a WPO)
2.3.2 Gleichwertige Prüfungsleistungen (§ 13b WPO)
2.3.3 Vereidigte Buchprüfer
3. WP-Examen (§§ 12–14a WPO)
4. Eignungsprüfung als WP (§§ 131g und 131h WPO)
5. Bestellung als WP (§§ 15–17 WPO) 5.1 Allgemeines
5.2 Fehlen der persönlichen Eignung
5.3 Mit dem WP-Beruf unvereinbare oder nicht genehmigungsfähige Tätigkeit
5.4 Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
5.5 Besorgnis künftiger Nichteignung
5.6 Bestellungsverfahren
6. Beurlaubung
7. Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung (§§ 19–20a WPO) 7.1 Erlöschen der Bestellung
7.2 Rücknahme und Widerruf der Bestellung 7.2.1 Rücknahme
7.2.2 Widerruf
7.2.3 Verfahrensfragen
8. Wiederbestellung (§ 23 WPO)
9. Praxisabwickler (§ 55c WPO)
IV. Formen der Berufsausübung 1. Allgemeines
2. Selbständig tätige WP (§§ 43a Abs. 1, 44b WPO; § 21 BS WP/vBP)
2.1 Selbständigkeit in eigener Praxis
2.2 Gemeinsame Berufsausübung in Personengesellschaften gem. § 44b WPO 2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Sozietät
2.2.3 Berufsrechtliche Regelungen 2.2.3.1 Berufsrechtlich erlaubte Gestaltungsformen bei Personengesellschaften
2.2.3.2 Besonderheiten bei gemischten Personengesellschaften
2.2.3.3 Schein- oder Außengesellschaft
2.2.3.4 Gemeinsame Berufsausübung mit Personen ausländischer Staaten
2.2.3.5 Einsichtsrecht der WPK in die Verträge der gemeinsamen Berufsausübung
2.3 Andere Formen der beruflichen Zusammenarbeit 2.3.1 Kooperationen
2.3.2 Bürogemeinschaft
2.3.3 Partnerschaftsgesellschaft 2.3.3.1 Allgemeines
2.3.3.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
2.3.3.3 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
2.3.3.4 Berufsrechtliche Besonderheiten bei der einfachen Partnerschaftsgesellschaft
2.3.3.5 Berufshaftpflichtversicherung bei gemeinsamer Berufsausübung in einer Personengesellschaft
2.3.3.6 Angaben auf Geschäftsbriefen bei Personengesellschaften und PartG
3. Anstellungsverhältnisse (§§ 43a Abs. 1 und 2, 45 WPO) 3.1 Anstellungsverhältnisse nach § 43a Abs. 1 Nr. 3 WPO
3.2 Anstellungsverhältnisse nach § 43a Abs. 1 Nr. 4 ff. WPO
3.3 Zeichnungsberechtigung für angestellten WP bei einem Berufsangehörigen oder einer Personengesellschaft
3.4 Besonderheiten der Anstellung bei gemischter Personengesellschaft
3.5 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Angestellter bei einer WPG
3.6 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter eines WP oder einer Personengesellschaft
3.7 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter einer WPG
3.8 Die Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter oder zeichnungsberechtigter Angestellter bei sonstigen Prüfungseinrichtungen
3.9 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter oder zeichnungsberechtigter Angestellter bei ausländischen Prüfern, Prüfungsgesellschaften oder ausländischen berufsnahen Gesellschaften 3.9.1 Tätigkeit bei ausländischen Prüfern oder Prüfungsgesellschaften
3.9.2 Tätigkeit bei ausländischen berufsnahen Gesellschaften
4. Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ (§ 18 WPO) 4.1 Allgemeines
4.2 Einzel-WP 4.2.1 Vorbehaltsbereich
4.2.2 Sonstiger beruflicher Verkehr
4.2.3 Ausnahmen
4.3 Personengesellschaften
4.3.1 Sozieät und andere Personengesellschaften
4.3.2 Sonderfall einfache Partnerschaftsgesellschaft
5. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 27–34 WPO; §§ 22 BS WP/vBP) 5.1 Allgemeines
5.2 Zulässige Rechtsformen
5.3 Verantwortliche Führung der WPG
5.4 Gesetzliche Vertretung 5.4.1 Die gesetzlichen Vertreter einer WPG
5.4.2 Sonderfall 1: WPG oder EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft als gesetzliche Vertreter
5.4.3 Sonderfall 2: Ausländische Prüferberufe als gesetzliche Vertreter
5.4.4 Residenzpflicht
5.4.5 Umfang der Pflichten von WPG und von Nicht-WP als gesetzliche Vertreter
5.5 Gesellschafter 5.5.1 Kreis der Gesellschafter
5.5.2 Mehrheitserfordernisse
5.5.3 Stimmrecht
5.6 Weitere Anerkennungsvoraussetzungen
5.6.1 Verbot des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten
5.6.1.1 Treuhandverhältnis
5.6.1.2 Nießbrauch
5.6.1.3 Andere Gewinnbeteiligungen
5.6.2 Stimmrechtsvollmacht
5.6.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften
5.6.3.1 Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
5.6.3.2 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
5.6.4 Kapitalnachweis
5.6.5 Berufshaftpflichtversicherung
5.7 Anerkennungsverfahren (§ 29 WPO) 5.7.1 Zuständigkeit und Verfahren vor der offiziellen Antragstellung
5.7.2 Offizieller Antrag
5.7.3 Gesellschaftsvertrag
5.7.3.1 Form des Gesellschaftsvertrags
5.7.3.2 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
5.7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Anerkennungsurkunde
5.8 Meldepflicht bei Änderung von Satzung oder Gesellschaftsvertrag (§ 30 WPO)
5.9 Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ (§ 31 WPO)
5.10 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (§§ 33, 34 WPO)
5.10.1 Erlöschen
5.10.2 Rücknahme und Widerruf
5.10.3 Altgesellschaften
6. Berufliche Niederlassungen und Zweigniederlassungen (§§ 3, 47 WPO) 6.1 Berufliche Niederlassungen (§ 3 WPO) 6.1.1 Allgemeines
6.1.2 Berufliche Niederlassung eines selbständigen Berufsangehörigen
6.1.3 Personengesellschaften
6.1.4 Angestellte Wirtschaftsprüfer
6.1.5 Wirtschafsprüfungsgesellschaften
6.2 Zweigniederlassungen (§§ 3 Abs. 3, 47 WPO)
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