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3.2.6.2 EU-Reform der Abschlussprüfung von 2014

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Die lange geplante Europäische Reform der Abschlussprüfung wurde von 2010 bis 2014 ausführlich und leidenschaftlich diskutiert. Die verschiedenen Vorschläge und Gestaltungen fanden schließlich ihren Niederschlag in der Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen und in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Die Richtlinie dient der Verbesserung des Binnenmarktes für gesetzliche Abschlussprüfungen. Sie musste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist in Deutschland durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) geschehen. Dieses Gesetz enthält die Änderungen der WPO, die durch die Richtlinie erforderlich wurden.

Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 betrifft allein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB. Sie soll die Qualität von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse verbessern. Sie hat unmittelbare Geltung in allen EU-Staaten.

Die Umsetzung der Richtlinie im deutschen Recht durch Änderungen der WPO erfolgte durch das APAReG. Die durch die VO (EU) 537/2014 notwendigen Anpassungen in verschiedenen deutschen Gesetzen erfolgten durch das AReG. Die Neuregelungen des AReG betreffen sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE), als auch Unternehmen, die nicht zu dieser Kategorie gehören (Non-PIE).

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