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3.2.3 Durchführungsverordnungen zur WPO

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Zur WPO wurde eine Reihe von Durchführungsverordnungen erlassen. Verordnungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die wichtigsten Verordnungen sind

die Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)(Ermächtigungsgrundlage ist § 14 WPO),
die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)(Ermächtigungsgrundlage sind § 8a Abs. 3 WPO und § 13b Satz 3 WPO) und
die Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung (WPBHV).27) Die Bestimmungen wurden in die Neufassung der Berufssatzung vom 21. 6. 2016 übernommen.
Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

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