Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 16
3.2.5 VO 1/2006
ОглавлениеDie VO 1/2006 ist eine gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW zu den „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der WP-Praxis". Diese „Verordnung“ hat keinen Normcharakter. Sie begründet aber eine Selbstbindung der WPK. Wer sich an die Regeln der VO 1/2006 hält, kann von der WPK im Rahmen der Berufsaufsicht nicht belangt werden.29) Die WPK plant, die VO 1/2006 zu überarbeiten und neu zu fassen.