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3.2.6 Europäische Abschlussprüferrichtlinie 3.2.6.1 Europäische Abschlussprüferrichtlinie von 2006

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Das Europäische Recht hat für WP und WPG immer größere Bedeutung gewonnen. So enthält bereits die Europäische Abschlussprüferrichtlinie vom 17. 5. 2006 den Rahmen für die nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten zur

Ausbildung und Zulassung von gesetzlichen Abschlussprüfern
Registrierung, zu den Berufspflichten, zur Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle
Errichtung einer vom Berufsstand unabhängigen öffentlichen Aufsicht
Einführung verbindlicher internationaler Standards on Auditing (ISA).

Die Richtlinie ist im Juni 2006 in Kraft getreten.30) Sie wurde in Deutschland durch die 6. und 7. WPO-Novelle umgesetzt. Die noch verbleibenden Anforderungen der Abschlussprüferrichtlinie wurden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 geregelt. Ein Punkt wurde allerdings noch nicht umgesetzt:

Die Abschlussprüferrichtlinie sieht die unmittelbare Anwendung der ISA, d. h. internationaler Prüfungsnormen durch die Berufsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten vor. Diejenigen ISA, die in den EU-Mitgliedstaaten verbindlich sein sollen, müssen erst in einem besonderen Verfahren (adoption) angenommen werden. Für diese ISA ist die Veröffentlichung einer verbindlichen deutschen Fassung im EU-Amtsblatt vorgesehen. An der „adoption“ und der Umsetzung in nationales Recht fehlt es noch. Erst danach erhalten die ISA künftig Gesetzeskraft und sind dann verbindlich für alle Abschlussprüfer.31)

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