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1.3 Weitere Tätigkeitsgebiete

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Neben seiner Kernaufgabe hat der WP die Befugnis weitere Tätigkeiten auszuüben, die ebenfalls sein Berufsbild prägen (§ 2 Abs. 2 und 3 WPO). Dazu gehört die Steuerberatung in ihrer ganzen Bandbreite:3)

Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten
Steuergestaltungsberatung im Bereich des nationalen Steuerrechts
Vertragsgestaltungen unter steuerlichen Gesichtspunkten oder dem Aspekt der Minimierung der Steuerbelastung
Gestaltungsberatung im Bereich des internationalen Steuerrechts

die Gutachter-/ und Sachverständigentätigkeit auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung (z. B. Unternehmensbewertungen oder Gerichtsgutachten);

die Wirtschafts-/Unternehmensberatung:

Existenzgründungsberatung
Organisationsberatung
Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen
Finanz- und Liquiditätsplanung
Bilanz- und Erfolgsanalysen
Beratung bei Überschuldung, Erstellung von Sanierungskonzepten
Analyse, Ausbau und Gestaltung von Kostenrechnungssystemen
Buchhaltungsservice (Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung)

die Treuhandtätigkeit, aber nur in Verbindung mit der WP-Tätigkeit auf gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Grundlage4), und zwar:

die Verwaltung fremden Vermögens (z. B. von Gesellschafterrechten und Gesellschaftsanteilen und Kreditsicherheiten)
die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Nachlass- oder Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger oder Liquidator.
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