Читать книгу Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer - Richard Harder - Страница 6
1.3 Berufliche Aufgaben
ОглавлениеWirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen (§ 2 Abs. 1 WPO i. V. m. § 316 HGB). Daneben sind sie befugt, weitere mit ihrem Beruf vereinbare Tätigkeiten auszuüben, wie z. B. die Steuerberatung oder die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 2 Abs. 2 und 3 WPO).
Die in § 2 Abs. 1 WPO definierte Aufgabe, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über das Prüfungsergebnis zu erteilen, ist ein Grund für die öffentliche Bestellung der WP. Diese erfolgt durch die WPK als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§§ 4 Abs. 2, 15 WPO).