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4.1.2. Die überschätzte Zivilgesellschaft

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Die eben beschriebenen blinden Flecken sind die eine Seite einer ungleichgewichtigen Betrachtung. Im Gegenzug kommen an anderer Stelle Themen überhöhte Aufmerksamkeit zu, die, bei aller sachlichen Berechtigung, der vertieften Zusammenarbeit mit einem kulturfremden Partner im Wege stehen können. Dies trifft in besonderem Maße auf die Zusammenarbeit mit Ländern zu, die durch Stammesgesellschaften geprägt sind, die der Westen bei der Kodifizierung von Vereinbarung mit Einheimischen nie verstanden hat.

In etlichen, insbesondere in islamischen, haben Al-Qaida und später Daesch die Struktur und Funktionsweise dieser Stammesgesellschaften wesentlich besser einbinden können als der Westen und als Resultat gegen diesen dann auch beachtliche Erfolge erzielen können. Der Westen wird in diesen Ländern sich so lange wieder und wieder eine blutige Nase holen, solange er Zivilgesellschaften zu Lasten von Stammesgesellschaften zu maßgeblichen Verhandlungspartnern definiert. Zumindest in den islamischen und nicht-islamischen Ländern Afrikas, die auch nach einer Demarkation eine Daueraufgabe für die Europäische Union darstellen werden, ist und bleibt die Berücksichtigung von Stammesstrukturen bei der Auswahl primärer Verhandlungspartner zwingend.

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