Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 114
a) Einzelfallprüfung
Оглавление47
Da der Rechtsanwalt die Rahmengebühr im Einzelfall festzulegen hat, muss er sich nicht auf vergleichbare andere Fälle verweisen lassen. Die Berücksichtigung des Einzelfalls bedeutet auch, dass Kriterien, die nicht unter die anderen in § 14 RVG aufgeführten Kriterien fallen, zu einer Erhöhung der Gebühr führen können, so z.B.
• | eine Schwerhörigkeit des Mandanten (Besprechungen dauern wesentlich länger, da der Rechtsanwalt sich ständig wiederholen muss), |
• | eine besondere Gebrechlichkeit des Mandanten (der Anwalt sucht den Mandanten auf und nicht umgekehrt), |
• | der Mandant ist taubstumm, wodurch die Kommunikation erschwert ist |
etc.
48
Auch wenn die obigen Beispiele ungewöhnlich sein mögen, so sollen sie doch eine Idee dafür geben, dass besondere Umstände des Einzelfalls tatsächlich auch zu einer Erhöhung der Gebühr führen können.