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b) Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber

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Hierunter versteht man die:

tatsächliche,
wirtschaftliche und
rechtliche

Bedeutung für den Auftraggeber.

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Die gebührenerhöhende Bedeutung kann sich ergeben aus:

den beruflichen Konsequenzen,
der gesellschaftlichen Stellung,
dem wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers,
dem ideellen Interesse,
dem politischen Interesse,
dem persönlichen Interesse,
dem Ansehen des Auftraggebers,
den Auswirkungen auf gleichgelagerte Fälle für den Auftraggeber,
Angst vor Strafe eines bisher unbescholtenen Bürgers,
drohende Inhaftierung einer Mutter von Kleinkindern oder einer Person, die Angehörige pflegt.

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Beispiel Bedeutung der Angelegenheit

Taxifahrer T fährt mit seinem neu finanzierten Taxi betrunken und verursacht einen folgenschweren Verkehrsunfall, bei dem der Fahrgast F schwer verletzt wird. T erscheint tags darauf in der Kanzlei von Rechtsanwalt R.

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Die tatsächliche Bedeutung liegt im Vertrauen der Fahrgäste zu dem Taxigewerbe und der sich für T ergebenden Situation.

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Die wirtschaftliche Bedeutung liegt in der finanziellen Katastrophe, da T das nunmehr völlig zerstörte Taxi finanziert hat und von der Vollkaskoversicherung aufgrund der Trunkenheitsfahrt in Regress genommen wird. Hinzu kommen eine zu erwartende Geldstrafe und der Verlust des besonderen Taxi-Führerscheins (der Personenbeförderungserlaubnis). T wird seinen Betrieb wahrscheinlich schließen müssen.

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Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Zusammenhang zwischen den strafrechtlichen Feststellungen (Trunkenheitsfahrt), der zivilrechtlichen Auseinandersetzung (Schadensersatz/Vollkaskoversicherung/Schmerzensgeld) und der öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (Fahrerlaubnis/Personenbeförderungsschein).

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Beispiel Bedeutung der Angelegenheit

In einem isolierten Sorgerechtsverfahren gerät der Vater in den Verdacht, seine minderjährigen Töchter sexuell missbraucht zu haben.

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Die tatsächliche Bedeutung liegt in der besonderen Vertrauensstellung (Garantenstellung) des Vaters gegenüber seinem Kind. Angesichts eines solchen Verdachts erfährt der Vater gegenüber seiner Familie und Verwandten einen erheblichen Vertrauensverlust.

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Die wirtschaftliche Bedeutung liegt in einem eventuellen Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund angeordneter Untersuchungshaft.

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Die rechtliche Bedeutung besteht sowohl in der strafrechtlichen, als auch ggf. in der zivilrechtlichen Überprüfung der Angelegenheit. Zudem fließen die Ermittlungsergebnisse unweigerlich aufgrund des im Sorgerechtsverfahren bestehenden Amtsermittlungsgrundsatzes in das Verfahren mit ein, und der Vater verliert u.a. womöglich sein Sorgerecht.

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Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der Begriff der Bedeutung jeweils der Erläuterung bedarf, um auf diese Weise den richtigen Gebührenansatz zu verdeutlichen!

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Beispiel Bedeutung der Angelegenheit

Der Angeklagte A wird beschuldigt, fahrlässig einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht zu haben.

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Da zusätzlich noch erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen A zu erwarten sind, teilt die Versicherung des A dem Rechtsanwalt des Geschädigten schriftlich mit, dass mit der Regulierung der Schäden bis zum Ausgang des Strafverfahrens gewartet werden soll. Im Falle einer Verurteilung des A kann das Schreiben der Versicherung als „Urkundsbeweis“ für die Bedeutung der Angelegenheit im Sinne des § 14 Abs. 1 RVG herangezogen werden, denn das Strafurteil hat letztendlich die Bedeutung eines zivilen Grundurteils. Die Versicherung wird auch nach eindeutiger Schuldfeststellung im Strafprozess die zivilrechtlichen Forderungen dem Grunde nach nicht bestreiten.[13]

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Übersicht Rechtsprechungsübersicht zur „Bedeutung der Angelegenheit“[14]

Tatbestand Entscheidung
Drohendes Fahrverbot AG Viechtach AGS 2007, 308; AG Leipzig AGS 2007, 355; AG Saarlouis AGS 2006, 127; AG Pinneberg AGS 2005, 552; AG Frankenthal RVGreport 2005, 271 m. Anm. Burhoff.
Drohende Eintragung in das Verkehrszentralregister (heute: Fahreignungsregister) AG Viechtach AGS 2007, 308; AG Darmstadt RVGreport 2007, 220; AG Frankenthal RVGreport 2005, 271; AG Saarlouis AGS 2006, 127.
Approbierter Arzt wird zum Wehrdienst einberufen BVerwG NVwZ 83, 607.
Verlust der beruflichen Existenz = Höchstgebühr LG Flensburg JurBüro 84, 1038.
Berufliche Nachteile für Rechtsreferendar AG Hamburg zfs 1997, 388.
Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Stellung LG Kaiserslautern AnwBl. 64, 289.
Führerscheinentzug für Berufskraftfahrer, Handelsvertreter LG Heidelberg AnwBl. 65, 184; LG Flensburg JurBüro 76, 1216.
Nachfolgende Disziplinarmaßnahmen beim Beamten LG Hanau AnwBl. 82, 388, LG Zweibrücken zfs 1992, 172, a.A.: LG Flensburg 1977, 1089.
Verurteilung hat beachtlichen Einfluss auf berufliches Fortkommen = Überschreiten der Mittelgebühr LG Limburg JurBüro 82, 232.
Drohende Vorstrafe für bisher Unbescholtenen AG Hannover 1980, 311.
Hoher Streitwert LG Kiel JurBüro 92, 602.
Die Höhe einer vereinbarten Gebühr ist bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr ein wichtiges Anzeichen dafür, wieviel dem Auftraggeber die Bedeutung der Sache wert gewesen ist OLG Schleswig SchlHA 71, 95; OLG Celle Rpfleger 71, 28; OLG München JurBüro 75, 339; LG Düsseldorf AnwBl. 70, 58; 71, 90.
Es ist unerheblich, ob der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt wird LG Paderborn MDR 90, 1137.
Besonderes Interesse an Rehabilitierung hat über das übliche Maß hinausgehende Bedeutung AG Hannover AnwBl. 80, 311.
Vielzahl von Vorstrafen lässt erhebliche Freiheitsstrafe befürchten LG Flensburg JurBüro 1984, 548.
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