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a) Spannungen Gericht – Beschuldigter
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Spannungen zwischen dem Gericht und dem Beschuldigten sind ein Paradebeispiel für Besorgnisse über die Unparteilichkeit. Zu beachten ist dabei, dass es der Beschuldigte nicht in der Hand haben darf, einen Richter gezielt aus dem Verfahren herauszukatapultieren[17], deshalb sind zB Beleidigungen des Beschuldigten gegenüber dem Gerichtsvorsitzenden nicht ausreichend[18]. Der beleidigte Richter kann erst dann mit Erfolg abgelehnt werden, wenn er auf diese Beleidigungen unsachgemäß reagiert, so zB wenn der Richter vom Angeklagten als „Scheißer“ beschimpft wird und der Richter den Angeklagten sodann einen „Gangster“ nennt[19].