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1.Betrachtung der Fallzahlen

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9Die Anzahl der Anträge auf Beratungshilfe ist seit Inkrafttreten des Gesetzes enorm gestiegen und anhaltend hoch. So wurden beispielsweise 2008 bundesweit ca. 885.400 Anträge auf Beratungshilfe gestellt, 1996 waren es dagegen lediglich ca. 311.000 Anträge. Bis 2010 ist die Anzahl stark angestiegen. In den Jahren 2011 – 2013 waren die Zahlen leicht rückläufig, während sie in 2014 wieder anstiegen. Seit dem Jahr 2015 zeichnet sich ein Rückgang der Fallzahlen ab, wobei 2019 dieser stärker ausgefallen ist. Wie sich die im Jahr 2020 begonnene Corona-Pandemie auf die Antragszahlen auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Das nachfolgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Antragszahlen in der Beratungshilfe bis 2019:


(Quelle der Daten: Statistik des Bundesministeriums der Justiz)

Bei genauer Betrachtungsweise nach der Art der Gewährung (Beratung, Vertretung, Vergleich/Einigung/Erledigung) zeigt sich, dass bei der Einführung der Beratungshilfe im Jahre 1981 die Beratung noch stärkster Faktor war, während in den Folgejahren die Vertretungshandlungen die Spitzenposition eingenommen haben mit der Folge höherer Kosten.


(Quelle der Daten: Statistik des Bundesministeriums der Justiz)

Ein wesentlicher Punkt, der in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, ist der Kostenfaktor, der im Rahmen der Reform der Beratungshilfe eine tragende Rolle einnimmt. Dieser hat in den vergangenen Jahrzehnten überproportional zugenommen. Während zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beratungshilfegesetzes die jährlichen Kosten mit bundesweit 14 bis 18 Millionen Deutsche Mark prognostiziert wurden,26 beliefen sich die Ausgaben für die Beratungshilfe im Jahr 2012 zuletzt bundesweit bereits auf ca. 73,5 Millionen EURO. Infolge des Rückgangs der Antragszahlen ist auch seit einigen Jahren ein Rückgang der Kosten zu verzeichnen, im Jahr 2019 lagen die Gesamtausgaben bei ca. 48 Millionen EURO27 (sh. nachfolgendes Schaubild). Die Ausgaben für die Beratungshilfe fallen dabei den einzelnen Länderhaushalten zur Last. Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und ggfs. durch die Corona-Pandemie werden diese jedoch künftig wieder höher ausfallen.


(Quelle der Daten: Statistik des Bundesministeriums der Justiz) (Anm.: 1996: ohne Brandenburg und Thüringen; 1997 bis 2001: ohne Brandenburg, Hessen und Thüringen; 2002 und 2003: ohne Brandenburg, Hessen und Thüringen; 2004: ohne Brandenburg und Hessen; 2005 bis 2007: ohne Hessen; ab 2008: einschl. Angaben EbersbergerAnwV; ab 2006: ohne Bremen und Hamburg: öffentliche Beratungsstellen)

Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

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