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VII.Vergabe zu angemessenen Preisen (§ 2 Abs. 3)

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17Die Vorgabe der Vergabe zu angemessenen Preisen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) enthält keine eigenständige Prüfanforderung,2 sondern hebt die Bedeutung der Regelungen zur Preisangemessenheitsprüfung (vgl. § 16d Abs. 1) im Rahmen der Angebotswertung (nur) nochmals besonders hervor.

18Für die Kommentierung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird insoweit auf die Kommentierung zu § 16d Abs. 1 verwiesen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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