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II.Die Beschränkte Ausschreibung, § 3 Satz 1 Nr. 2 VOB/A

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14Die Beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, bei dem die Vergabe einer Bauleistung nach zuvor erfolgter Aufforderung einer begrenzten Zahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten erfolgt. Die Beschränkte Ausschreibung ist also ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe umfasst entweder die Auftragsbekanntmachung eines Teilnahmewettbewerbs (§ 12 VOB/A) oder eine vom Auftraggeber selbst durchgeführte (formfreie) Auswahl von im Sinne der §§ 6a Abs. 1, 6b Abs. 5 VOB/A geeigneten Unternehmen.

Die zweite Stufe beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch geeignete Unternehmen. Dieser Verfahrensteil entspricht im weiteren Verlauf den Regeln der Öffentlichen Ausschreibung. Die Unternehmen, die am Teilnahmewettbewerb auf der ersten Stufe teilnehmen, werden als „Bewerber“ und auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens mit der Abgabe ihres Angebotes als „Bieter“ bezeichnet. Ebenso wie bei der Öffentlichen Ausschreibung darf der Auftraggeber auch bei der Beschränkten Ausschreibung mit den Bietern über den Angebotsinhalt und den Angebotspreis nur in den engen Grenzen des § 15 Abs. 3 VOB/A verhandeln. Die Gründe für die Wahl der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber zu dokumentieren, § 20 Abs. 1 Nr. 9 VOB/A. Die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb entspricht oberhalb der EU-Schwellenwerte dem nicht offenen Verfahren.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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