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II.Dokumentationspflicht

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4§ 20 Abs. 1 Nr. 9 VOB/A verpflichtet den Auftraggeber, bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändiger Vergabe die Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens zu dokumentieren. Auch wenn die Öffentliche Ausschreibung/Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb hier nicht erwähnt wird, so empfiehlt es sich vor dem Hintergrund möglicher Schadenersatzansprüche (dazu sogleich unten), die Gründe zu dokumentieren.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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