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Einseitig verpflichtender Vertrag
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Einseitig verpflichtende Verträge (Vertrag) sind Verträge, durch die eine Partei ausschließlich berechtigt und die andere ausschließlich verpflichtet wird. Anders ausgedrückt: Eine Partei verpflichtet sich zur Erbringung einer Leistung, ohne dass für die andere Partei Haupt- oder Nebenleistungspflichten begründet werden. Deswegen gibt es bei einseitig verpflichtenden Verträgen auf der einen Seite nur Gläubiger (Gläubiger und Schuldner) und auf der anderen Seite nur Schuldner.