Читать книгу Rechtslexikon BGB - Sybille Neumann - Страница 51

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E › Einwilligung und Genehmigung

Einwilligung und Genehmigung

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Unter einer Einwilligung versteht man die zuvor erteilte Zustimmung.

Unter einer Genehmigung ist die nachträglich erteilte Zustimmung zu verstehen.

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